... läufst Du noch oder fährst Du schon!?

Läuft Du noch oder fährst Du schon!?

Ausbildungsklassen

 

Klasse B

Klasse B

Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

Voraussetzungen für das begleitete Fahren ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Inbegriffen Klasse L und M

Hinweise Die Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, Hat das KFZ eine Motorleistung von mehr als 15 Kw muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein

Anhänger Es darf ein Anhänger gefahren werden wenn dieser das Gesamtgewicht von maximal 750 kg und der gesammte Zug die zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg nicht überschreitet.

Klasse BE

Klasse BE

Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

Voraussetzungen Vorbesitz der Klasse B

Inbegriffen keine

Hinweise Die Zugkombination mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger darf die zulässiger Gesamtmasse von 3500Kg nicht überschreiten

Klasse A

Klasse A

Mindestalter 24 Jahre

Voraussetzungen kann mit 20 abgelegt werden, wenn man im Besitz der Klasse A2 seit 2 Jahren ist.

Inbegriffen Klassen A2, A1 und AM

Hinweis Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Klasse A2

Klasse A2

Mindestalter 18 Jahre

Vorraussetzungen Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Inbegriffen Klasse A1 und M

Hinweis Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

Klasse A1

Klasse A1

Mindestalter 16 Jahre

Vorraussetzungen Keine andere Klasse ist Voraussetzung.

Inbegriffen Klasse AM

Hinweise keine

Klasse AM

Klasse AM

Mindestalter 16 Jahre

Voraussetzungen keine

Inbegriffen keine

Hinweise keine