Ausbildungsklassen
Klasse B
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen für das begleitete Fahren ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Inbegriffen Klasse L und M
Hinweise Die Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, Hat das KFZ eine Motorleistung von mehr als 15 Kw muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein
Anhänger Es darf ein Anhänger gefahren werden wenn dieser das Gesamtgewicht von maximal 750 kg und der gesammte Zug die zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg nicht überschreitet.
Klasse BE
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen Vorbesitz der Klasse B
Inbegriffen keine
Hinweise Die Zugkombination mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger darf die zulässiger Gesamtmasse von 3500Kg nicht überschreiten
Klasse A
Mindestalter 24 Jahre
Voraussetzungen kann mit 20 abgelegt werden, wenn man im Besitz der Klasse A2 seit 2 Jahren ist.
Inbegriffen Klassen A2, A1 und AM
Hinweis Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
Klasse A2
Mindestalter 18 Jahre
Vorraussetzungen Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Inbegriffen Klasse A1 und M
Hinweis Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.